Life Below Water

Dieses Nachhaltigkeitsziel soll mit diesen Massnahmen erfüllt werden:

  1. Meeresverschmutzung, vor allem Meeresmüll und Nährstoffbelastung sollen verhindert oder erheblich verringert werden
  2. Nachhaltig bewirtschaftet und geschützt werden Meeres und Küstenökosysteme. Um ihre Resilienz zu stärken und Meere wieder gesund und produktiv zu machen
  3. Die Versauerung der Ozeane wird reduziert, dabei soll es eine verstärkte wissenschaftliche Zusammenarbeit auf allen Ebenen helfen
  4. Die Fangtätigkeit sollte bereits bis 2020 wirksam geregelt sein, Überfischung, illegale, ungemeldete und unregulierte Fischerei sowie zerstörerische Fangpraktiken werden beendet. Mit fundierten Bewirtschaftungspläne sollen die Fischbestände mindestens auf einen Stand zurückgeführt werden, der den höchstmöglichen Dauerertrag unter Berücksichtigung ihrer biologischen Merkmale sichert
  5. Ebenfalls bis 2020 sollten mindestens 10 Prozent der Küsten- und Meeresgebiete im Einklang mit nationalem Recht und Völkerrecht erhalten werden
  6. Auch bestimmte Formen der Fischereisubventionen sollten bis 2020 untersagt sein, die zu Überkapazitäten und Überfischung, illegaler, ungemeldeter und unregulierter Fischerei beitragen. Und: Es dürfen keine neuen derartigen Subventionen einführen
  7. Erhöht werden die wirtschaftlichen Vorteile der nachhaltigen Nutzung der Meeresressourcen für die kleinen Inselentwicklungsländer und die am wenigsten entwickelten Länder. Insbesondere durch nachhaltiges Management der Fischerei, der Aquakultur und des Tourismus

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Goal 14

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